Johann von Kettig zu Rinsheim der Junge bekennt, dass ihm Gerhard Graf zu Sayn, Propst zu Aachen, ein Pfand gelehnt und übergeben habe, das er für 80 oberländische Gulden versetzen solle, welche Summe ihm Graf Gerhard auf sein Schloss Rinsheim in der Weise geliehen habe, um in einer Fehde gegen Jakob von Sierck, Erzbischof zu Trier, eine Öffnung daran zu haben, wozu der Graf, Gerhard Foile von Irmtraut und er sich untereinander verbunden, verstrickt und verschrieben hätten; und gelobe er, das Pfand bis Christtag zurück zu liefern, widrigenfalles Graf Gerhard an dem Schloss Rinsheim die Öffnung wider allermännlich haben solle, ausgenommen seine gnädigen Herren Erzbischofe zu Köln und Herzoge zu Jülich, bis zur Lösung des Pfands.

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Hessisches Hauptstaatsarchiv
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