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Papst Clemens II. bestätigt Rohing, Abt von Fulda, die
Besitzungen und die Stellung des Klosters, entzieht ihm aber, sowie allen
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 901-1050
1046 Dezember 31
Kopie (11. Jahrhundert), Pergament, unbesiegelt
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum pridie Kalendas Ianuarias per manus Petri diaconi bibliothecarii et cancellarii sancte apostolice sedis anno Domini nostri Ihesu Christi MXLVI° domni Clementis secundi pape I indictione XVa
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Papst Clemens II. bestätigt Rohing, Abt von Fulda, die Besitzungen und die Stellung des Klosters, entzieht ihm aber, sowie allen übrigen Klöstern den früher durch Zwang zugestandenen Gebrauch der Sandalen, Pontifikalstrümpfe und der Dalmatica. Dies geschieht unter Hinweis darauf, dass auch das Kloster St. Paul vor den Mauern in Rom dieses Recht nicht habe (monasterium nostrum quod sacratissimum beati Pauli corpus amplectitur hunc superstitiosum morem a sancto Petro impetrare non meruit) und unter Hinweis auf die rechtmäßigen Nutzer, die Kardinalbischöfe, -priester und -diakone. Cura nos urget. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vgl. die Ausfertigung unter Nr. 98
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.