Wolf Geier, Schultheiß, und genannte Mitglieder des Gerichts zu Ubstadt beurkunden eine Gültverschreibung des Georg Rambler, Bürger zu Weiher, und seiner Ehefrau Margaretha über 50 Gulden gegenüber Johann Rehm, Kirchenkollektor am Bruhrain.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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