Kaspar Munich von Munichawsen (1) bestätigt, von Erzbischof Mathais von Salzburg das Amt Wäging (2) auf Lebenszeit erhalten zu haben. Er verspricht, das Amt persönlich oder mit Hilfe eines vertrauenswürdigen Vertreters zu verwalten, jährlich nach dem Inhalt der Raittafeln abzurechnen, keinen Überzins von den Gütern oder Urbarleuten zu erwerben oder zu verkaufen und die Untertanen nicht mehr als bisher üblich zu belasten. Hauptmannshändel hat er an den Hauptmann zu überweisen, die Strafgelder stehen ihm zu einen Drittel zu. Schäden, die er in Diensten des Erzstifts auf Feldzügen erleidet, kann er vor dem erzbischöflichen Rat geltend machen, weitergehende Schadensersatzforderungen bestehen nicht. Verstöße gegen die Vereinbarungen werden vom erzbischöflichen Rat behandelt, der auch über das Strafmaß entscheidet. Empfänger: Salzburg: Erzstift. Siegler: S: Munich, Hans von, Munichhausen