Der Ritter Johann vom Stein zu Ronsberg [Lkr. Ostallgäu], Hofmeister des Augsburger Bischofs Johann [von Werdenberg], erklärt: Johann Zattmann war wegen Totschlags an Johann Öchslin von Nerenstetten [Alb-Donau-Kreis] in das Gefängnis des Bischofs in Dillingen gekommen. Aufgrund einer päpstlichen Bulle hat ihn nun der Bischof von dem Totschlag absolviert und unter der Bedingung freigelassen, dass er sich mit den Angehörigen und Freunden des Opfers vergleicht. Daher sind nun am heutigen Tag die Gesandten des Ulmer Rats Ulrich Österreicher, Altbürgermeister, und Bartholomäus Gregg als Freunde des Erschlagenen sowie dessen Ehefrau, seine Söhne Konrad, Lorenz ("Lencz") und Michael, alle gesessen zu Setzingen [Alb-Donau-Kreis], und einige seiner Schwiegersöhne, anderen Kinder und Freude auf der einen Seite sowie Johann Zattmann und seine Freund auf der anderen Seite vor ihm und den Räten des Bischofs von Augsburg erschienen. Dabei wurde zwischen beiden Parteien vereinbart, dass Johann Zattmann für den Erschlagenen bis zum kommenden Weihnachtsfest eine Gedenkmesse mit 30 Priester in der Pfarrei, in der dieser begraben wurde, feiern lässt. Den Termin für die Gedenkmesse soll er Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm mitteilen. Außerdem hat Johann Zattmann innerhalb eines Jahres drei Pilgerreisen zu unternehmen, und zwar nach Rom, nach Einsiedeln [Kanton Schwyz/Schweiz] und nach Aachen ("Ach"). Von jeder Pilgerfahrt hat er Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm eine besiegelte Urkunde als Bestätigung mitzubringen. Dann soll er innerhalb eines Jahres an der Stelle, an der der Totschlag verübt wurde, ein steinernes Kreuz setzen lassen. Den Freunden und Angehörigen des Erschlagenen hat er 100 rheinische Gulden in zwei festgelegten Raten zu bezahlen. In die Herrschaft Albeck [Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis] darf er ohne Erlaubnis von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm nicht mehr kommen. Ausgenommen davon ist nur die Gedenkmesse, an der er teilnehmen muss. Johann Zattmann erhält noch die Erträge der Pfründe an der St. Nikolauskapelle [bei Hörvelsingen Stadt Langenau/Alb-Donau-Kreis], die seit dem 25. Juli ("sant Jacobstag") verfallen sind, muss die Pfründe aber einem Priester, der von der Stadt Ulm gestellt wird, resignieren. Dieser soll dann die 100 Gulden, die Johann Zattmann den Angehörigen und Freunden des Erschlagenen schuldet, für ihn bezahlen. Johann Zattmann wird außerdem eine jährliche Rente in Höhe von 35 rheinischen Gulden von den Einkünften der Kapelle zugestanden. Bei der Eintreibung von Schulden bei zahlungswilligen Schuldnern im Herrschaftsgebiet der Stadt Ulm soll die Stadt Ulm Johann Zattmann behilflich sein. Bei strittigen Schulden muss ihm die Stadt den Rechtsweg zu ihrer Feststellung ermöglichen. Dagegen gelten die Schulden, die der Erschlagene bei ihm hatte, als verfallen. Auch muss Johann Zattmann alle seine Schulden im Gebiet der Stadt Ulm begleichen. Beide Parteien haben geschworen, diesen Vergleich anzuerkennen und einzuhalten.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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