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Hans Götz, Bürger zu Balingen, überträgt eine Gült von 12 ß jährlich, ablösbar mit 9 1/2 lb. h., die seither von Heinrich Becken von Oberndorf Haus dem Kaplan auf dem Beinhaus gelassen ist, auf sein eigenes Haus.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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