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Peter Greiss ("Greyss") zu Dürrenzimmern, gefangengesetzt zu Brackenheim, weil er beschuldigt wurde, den Urban Stahel geschlagen zu haben, schwört Urfehde und verspricht, dem Landesherrn oder seinen Landsleuten und dem Urban Stahel zu Recht zu sein vor jedem jenen angenehmen Gericht und zu jedem Termin und leistet eine Bürgschaft von 400 Gulden römisch genehmer Währung. - Bürge: Balthasar Crust, sein Sohn Martin, Jörg und Hans Pauls und Thomas Meder zu Dürrenzimmern

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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