Der Ulmer Bürger Wolfgang Buhlinger bekennt, dass sein verstorbener Schwiegervater ("schweher") Johann Beltzinger eine ewige Messe an dem Altar der Familie Ott im Ulmer Münster auf der linken Seite vor dem großen Pfeiler unter dem Altar der Familie Besserer gestiftet hat, für die ihm das Patronats- bzw. Präsentationsrecht zusteht. Gegen diese Stiftung hat der Ulmer Bürger Wilhelm Ott als Patronatsherr des Altars der Familie Ott Einspruch erhoben. Nun haben ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm erlaubt, diese von seinem Schwiegervater gestiftete Messe am Oswaldaltar im Münster neben dem Altar der Familie Strölin an der Ecke des Eingangs auf der linken Seite in der Neithardtkapelle feiern zu lassen. Er verspricht daher für sich und alle künftigen Patronatsherren sowie für die Kapläne, denen diese Messe verliehen wird, dass der für den Oswaldaltar zuständige Kaplan bei der Feier von Messen an dem Altar immer den Vortritt haben soll und dass die Kapläne der von seinem Schwiegervater gestifteten Messe an dem Altar selbst keinerlei Rechte in Anspruch nehmen werden.