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Herman, v. G. Gn. Abt, Anthonius Prior, Paulus Kellner, Henricus Custos, Gerhardus Vicepropst, Steffanus Senior u. sämmtliche Capitelspersonen der Kais. Stifte S. Ludgers zu Werdennn und Helmstedenn bekennen, daß Sie, nachdem Sie von Joachim Bistorpff, Bürgermeister zu Helmstedt, zu den 200 Rh. G., welche bereits seine Voreltern bei Ihnen an dem Sedorper Zehnten belegt hatten, noch 100 Fl. Münze (der Fl. zu 10 Braunschweigischen Schillingen oder 20 Mariengroschen) aufgenommen, um den Sedorper Zehnten zu befreien, ihn, seiner Hausfrau Christine, ihren rechten Erben u. Jedem, der mit ihrem Willen diesen Brief besitze, 7 Scheffel guten, reinen Roggens Helmstädter Maaße jährlicher Pacht und Malder aus 4 1/2 Hufen Land im Sedorper Felde nebst Zubehör - welche Äcker Sie ihnen verunterpfänden u. hypothaciren - erblich verkauft haben. Sie setzen dieselben in die Were und den Genuß dieser 7 Scheffel in der Weise, wie deren Entrichtung bisher an das Kloster geschehen, u. wollen ihre bekennigen Herren u. Weren sein, u. sei dabei nöthigenfalls "hanthaben", vorbehältlich jedoch des, Ihnen allein zustehenden (nicht auf Fremde übertragbaren) Rechts, nach, auf Johannistag zu Mitsommer (24 Juni) geschehener Kündigung, auf Michaelistag jeden Jahres die gedachten Scheffel mit 200 Rh. Fl. u. 100 Fl. Münze wiederkaufen zu können. - Gebenn im jare unsers herren 1557 uff Maenen dach nach dem Sundach Judica (5 April) - (Mit den angeh. Siegeln des Abts u. des Capitels zu Werden. Die Urk. ist durch einen Schnitt cassirt.)

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Niedersächsisches Landesarchiv
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