Herman, v. G. Gn. Abt, Anthonius Prior, Paulus Kellner, Henricus
Custos, Gerhardus Vicepropst, Steffanus Senior u. sämmtliche
Capitelspersonen der Kais. Stifte S. Ludgers zu Werdennn und Helmstedenn
bekennen, daß Sie, nachdem Sie von Joachim Bistorpff, Bürgermeister zu
Helmstedt, zu den 200 Rh. G., welche bereits seine Voreltern bei Ihnen an
dem Sedorper Zehnten belegt hatten, noch 100 Fl. Münze (der Fl. zu 10
Braunschweigischen Schillingen oder 20 Mariengroschen) aufgenommen, um den
Sedorper Zehnten zu befreien, ihn, seiner Hausfrau Christine, ihren rechten
Erben u. Jedem, der mit ihrem Willen diesen Brief besitze, 7 Scheffel guten,
reinen Roggens Helmstädter Maaße jährlicher Pacht und Malder aus 4 1/2 Hufen
Land im Sedorper Felde nebst Zubehör - welche Äcker Sie ihnen
verunterpfänden u. hypothaciren - erblich verkauft haben. Sie setzen
dieselben in die Were und den Genuß dieser 7 Scheffel in der Weise, wie
deren Entrichtung bisher an das Kloster geschehen, u. wollen ihre bekennigen
Herren u. Weren sein, u. sei dabei nöthigenfalls "hanthaben", vorbehältlich
jedoch des, Ihnen allein zustehenden (nicht auf Fremde übertragbaren)
Rechts, nach, auf Johannistag zu Mitsommer (24 Juni) geschehener Kündigung,
auf Michaelistag jeden Jahres die gedachten Scheffel mit 200 Rh. Fl. u. 100
Fl. Münze wiederkaufen zu können. - Gebenn im jare unsers herren 1557 uff
Maenen dach nach dem Sundach Judica (5 April) - (Mit den angeh. Siegeln des
Abts u. des Capitels zu Werden. Die Urk. ist durch einen Schnitt
cassirt.)