Jung Hanns von Ulm und Jung Hanns Vischer, Sohn des Alt Vischer Hanns von Ingersheim ("Ingershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand als Führer, verpflichten sich, Wehr und Harnisch abzulegen und nichts anderes zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, keine heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Bietigheimer Amt mit Frau und Kindern für immer zu verlassen, jedoch das Land nur mit Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen, ihre Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen und schwören Urfehde