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Bekanntmachung betreffend den Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Freistaat Bayern vom 25. November 1965 und 25. Juli 1966 über den rechtlichen Status der Rhein-Main-Donau-Großschiffahrtsstraße zwischen dem Main und Nürnberg: Nachdem die §§1 bis 5 des Staatsvertrags als Bundesgesetz in Kraft getreten sind, ist der Staatsvertrag am 7. Dezember 1967 wirksam geworden.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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