Ulrich von Flehingen und seine Ehefrau Katharina, Tochter des Peter von Talheim (+), verkaufen mit Genehmigung ihres Lehnsherrn Kurfürst Philipp von der Pfalz ihren Anteil an Burg und Stadt Gochsheim, der über Peter von Talheim und dessen Sohn Simon von Talheim (+) an sie gelangt war, sowie die Güter, die Ulrich von Flehingen und Swicker von Sickingen (+) um 330 Gulden gekauft hatten, an Graf Bernhard den Älteren von Eberstein. Dafür soll dieser den Ausstellern 5.000 Gulden zahlen, die zu 250 Gulden jährlicher Gült auf Gochsheim verschrieben werden. Die Eheleute bestätigen, dass der Verkauf aufgrund eines Schiedsvertrags geschlossen wird und keine Erb- oder Wiederkaufsansprüche an Graf Bernhard oder die Erben seines verstorbenen Bruders Graf Hans von Eberstein und dessen Ehefrau Merge gestellt werden sollen. Es folgen weitere Bestimmungen zum Versäumnis der Gültzahlung und zum Hausrat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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