Die Äbte Gottfried [II.] von Schönau, Heinrich [von Renningen] von Maulbronn und Heinrich von (Herren-)Alb vergleichen das Kloster Bebenhausen und das Kloster Frauenzimmern wegen ihrer Zehntstreitigkeiten dahin, dass beide Klöster je die Hälfte des kleinen und großen Zehnten zu Frauenzimmern inne haben sollen, wogegen sich das Kloster Frauenzimmern den Zehnten von den Wittumsäckern (Widemäckern) wie bisher besitzen und die Frage über den Zehnten von denjenigen Äckern, welche dieses Kloster selbst im Bau hat, noch besonders entschieden werden soll.