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Stefan Holder, B. zu Weilheim, zu Kirchheim im Turm gelegen, weil er auf einer Gemeindeversammlung, auf der ein Brief der aufrührerischen Bauernschaft aus Iggingen verlesen wurde, geraten hatte, unverzüglich den Bauern und dem Evangelium zuzuziehen, auf Fürbitte jedoch freigelassen, verspricht, sich künftig wohl und gehorsam zu verhalten, zur Strafe 10 fl zu zahlen, Wehr und Harnsich dem Vogt zu Kirchheim zu übergeben, keine andere Waffe künftig zu tragen als ein abgebrochenes Brotmesser, alle Wirtshäuser und Zechen zu meiden, und schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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