Theiß Zürn, B. zu Owen, längere Zeit zu Kirchheim gef., weil er bei der Verhaftung seines Bruders mit blanker Waffe den Amann von Owen bedroht und seinen Bruder zu befreien versucht hatte - obwohl er früher schon einmal Waffenlosigkeit gelobt hatte -, vor die Wahl gestellt, entweder das Recht anzunehmen oder in einer Verschreibung auf den Besuch aller Wirtshäuser und das Tragen von Waffen zu verzichten, wählt die Verschreibung, verspricht die genannten Bestimmungen zu halten und schwört U.