Dominikus Häfner, B. zu Marbach, gef. daselbst, weil er des Nachts auf der Gasse bewaffnet den Wächter unter Flüchen angerempelt und sich mit Völlerei u.a.m. übel gehalten hatte, jedoch auf Fürbitten wieder freigelassen, gegen das Versprechen, alle Zechen zu meiden, ohne Erlaubnis seines Herrn kein Gewehr zu tragen und die aufgelaufene Atzungskosten zu bezahlen, schwört U.