Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Evangelische Schulvereinigung (Bestand)
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Archiv für Diakonie und Entwicklung (Archivtektonik) >> Landes- und Fachverbände, regionale Hilfswerke >> Fachverbände
1925-1939
Seit 1926 ist die Ev. Schulvereinigung Fachverband des Central-Ausschusses für Innere Mission. Ihre Aufgabe besteht in der Pflege und Förderung einer bewußt ev. Erziehungsarbeit.
Index bearbeiten
Vorwort: Geschichte der Evangelische Schulvereinigung
Die Evangelische Schulvereinigung e.V. (ESV) war ein Fachverband des Central-Ausschusses für Innere Mission (CA), zu dem sich die verschiedenen, im Schulwesen tätigen freien evangelischen Vereinigungen zusammen schlossen. Sie bündelte die evangelischen Kräfte im "Schulkampf" der Weimarer Republik gegen die konfessionslose, "weltliche" Simultanschule für die christliche Konfessionsschule, insbesondere in freier Trägerschaft. Satzungsgemäßes Ziel der ESV war entsprechend die "Pflege und Förderung einer bewußt evangelischen Erziehungsarbeit" und die Schaffung und Erhaltung privater, evangelischen Schulen (1).
Die Evangelische Schulvereinigung ging 1926 aus dem Ausschuss für Unterricht und Erziehung beim Evangelischen Reichs-Erziehungsverband (EREV) hervor. Am 4.12.[1925] konstituierte sich der Arbeitsausschuss der Schulvereinigung nach Aussagen einer Niederschrift, der ab dem 22.4.1926 in Berlin als eingetragener Verein registriert war (2). Im Jahr 1931 waren der ESV folgende Verbände angeschlossen (3):
- Verband Evangelischer Religionslehrerinnen e. V. (gegr. 1916),
- Vereinigung positiver evangelischer Religionslehrer an höheren Schulen (gegr. 1911),
- Bund zur Förderung evangelisch höherer Knabenschulen und Alumnate,
- Bund evangelischer Mädchenschulen (gegr. 1926),
- Niedersächsische Volkshochschulengenossenschaft,
- Konferenz für Lehrdiakonie (gegr. 1907),
- Erziehungswerk der Evangelischen Brüdergemeine (gegr. 1724),
- Evangelischer Diakonieverein e. V.,
- Evangelisch-Lutherische Kirche in Preußen,
- Fachverband der evangelischen Haushaltsschulen.
Der Vorsitz der ESV wurde dem westfälischen Generalsuperintendenten Wilhelm Zoellner übertragen. Erster Geschäftsführer der Vereinigung war Studiendirektor Jung. Als sich zeigte, dass die ehrenamtliche Wahrnehmung der Aufgaben im Rahmen des EREV zur Erfüllung der Aufgaben nicht mehr ausreichte, verselbständigte sich die ESV im Jahr 1929 und bestellte den Gnadauer Overlyzealdirektor Dr. Walter Hafa zum hauptamtlichen Geschäftsführenden Direktor und 2. Vorsitzenden. (4) Die Geschäftsstelle befand sich im Dienstgebäude des Central-Ausschusses in Dahlem, bis die finanziellen Probleme des CA einer hauptamtlichen Tätigkeit 1932 die Grundlage entzogen. Fortan leitete Hafa die ESV nebenamtlich von Breslau aus, wohin er als Direktor der Lutherschule des Lehmgrubener Diakonissenhauses berufen worden war. (5)
Am 27.7.1938 wurde die Evangelische Schulvereinigung im Rahmen der nationalsozialistischen Gleichschaltung liquidiert. Weitergeführt wurde die Arbeit im Form einer losen "Arbeitsgemeinschaft für evangelisch-kirchliche Erziehung und Unterweisung", die Hafa nach Auflösung der Lutherschule 1939 von seinem Wohnort Herrnhut aus leitete. Sie blieb auch nach Hafas Tod im November 1940 bis zum Kriegsende mit Sitz in Herrnhut bestehen. (6) Heute existiert als Nachfolgerin der ESV die Arbeitsgemeinschaft Evangelischer Schulbünde (AGES), die 1952 gegründet wurde.
Geschichte des Aktenbestandes
Bei den vorliegenden Akten handelt es sich fast ausschließlich um solche, die aus der Tätigkeit des Hafas in den letzten Jahren des Bestehens der ESV erwachsen sind. Manche wurden nach Auflösung der ESV weitergeführt, so dass zu diesem Bestand auch Unterlagen aus der Provenienz der Arbeitsgemeinschaft für evangelisch-kirchliche Erziehung und Unterweisung gehören. Aus Aufschriften auf alten Aktendeckeln ist ersichtlich, dass ein Aktenplan existierte. Im Bestand sind allerdings große Lücken zwischen den Aktenzeichen, so dass sich daraus schließen lässt, dass ein Großteil der Unterlagen verloren gegangen ist.
Dafür spricht auch eine Mitteilung des EREV von 1950, dass die beim EREV entstandenen Unterlagen der ESV 1929 an die neu errichtete Geschäftsstelle der ESV übergeben wurden. (7) Weder im Aktenbestand des EREV noch im Bestand des CA, in dessen Räumen die Geschäftsstelle von 1929 bis 1932 residierte, befinden sich Unterlagen aus der Provenienz der ESV, sondern lediglich wenige eigene Betreffakten (s.u.). Es ist daher anzunehmen, dass sämtliche Unterlagen der ESV von Hafa nach Breslau transferiert wurden. Ob er sie 1939 vollständig nach Herrnhut mitnahm, lässt sich nicht mehr klären.
Das hier vorliegende Schriftgut befand sich seit dem 2. Weltkrieg in Herrnhut. Es wurde im Unitätsarchiv aufbewahrt, diesem aber nicht eingegliedert. Pläne aus der unmittelbaren Nachkriegszeit, die Akten an die Kirchenkanzlei der Evangelischen Kirche der Altpreußischen Union abzugeben, wurden durch eine Bestimmung verhindert, nach der Akten nicht aus dem Gebiet der SBZ/DDR verlagert werden durften. (8) Nachdem dieser Sachverhalt bekannt wurde, konnten die Unterlagen im Oktober 1999 ins Archiv des Diakonischen Werkes der EKD übernommen werden. Der Bestand wurde im Sommer 2003 von Frau Janine Schicht verzeichnet.
Weiterführende Hinweise
In Ergänzung zu diesem Bestand befinden sich auch Akten zur Evangelischen Schulvereinigung in den Akten des Central-Ausschusses für Innere Mission (ADW, CA 1327 I-IV und 2657/1) und in den Handakten des Präsidenten des Central-Ausschusses von 1934-1946, Constantin Frick (ADW, CF 13) sowie im Aktenbestand Evangelischer Reichs-Erziehungsverband (ADW, EREV 290-294). Die Akten der Nachfolgeorganisation Arbeitsgemeinschaft Ev. Schulbünde liegen im Archiv unter ADW, AGES.
Literatur:
Korrespondenzblatt für die Mitglieder der evangelischen Schulvereinigung (Bibl.-Sign.: Zk 53)
Schule und Evangelium (Bibl.-Sign.: Zs 11)
Martin Schreiner: Im Spielraum der Freiheit. Evangelische Schulen als Lernorte christlicher Weltverantwortung (Arbeiten zur Religionspädagogik, 13). Göttingen 1996. (Bibl.-Sign.: C II b 1077-13)
Gury Schneider-Ludorff, „Evangelische Schulvereinigung“; in: Lexikon der Religionspädagogik, Neukirchen-Vluyn 2001, Sp. 350f. [und weitere Artikel zu den der ESV angeschlossenen Verbänden ebd.]
Anmerkungen:
(1) Satzung der ESV; ADW, ESV 35.
(2) M. von Tiling und Beckmann; ADW, ESV 2.
(3) Walter Hafa, „Führer durch das evangelische Schulwesen Deutschlands“, Berlin 1931, 2.
(4) Die Evangelische Schulvereinigung; in: Schule und Evangelium 4 (1929/30), 147-152.
(5) Martin Gerhardt, Ein Jahrhundert Innere Mission. Gütersloh 1948, Bd. 2, 288f, 345.
(6) Ebd., 417.
(7) G. Ohlendorff (EREV) an Wilhelm Engelmann (CA), 16.5.1950; ADW, CAW 863.
(8) G. Ohlendorff (EREV) an Wilhelm Engelmann (CA), 30.4.1951; ADW, CAW 863.
Abkürzungen:
AG Arbeitsgemeinschaft
betr. betreffend
CA Central-Ausschuß
EKD Evangelische Kirche in Deutschland
EREV Evangelischer Reichs-Erziehungs-Verband
ESV Evangelische Schulvereinigung
e.V. eingetragener Verein
IM Innere Mission
NS Nationalsozialismus
u.a. unter anderem
v.a. vor alle
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.