Konrad Fündlin, Bürger zu Sindelfingen, beurkundet seinen Vergleich mit Propst Magister Heinrich Tegen und dem Kapitel des Stifts zu Sindelfingen sowie mit dortigem Schultheiß und Gericht, dass der an seiner Mühle bei dem unteren Tor vorbeifließende Bach ungehindert in die Stadt fließen und der Gemeinschaft dienen soll.