Fabian Egen, württembergischer Rat und Kammerprokurator zu Stuttgart, reversiert gegen Hz. Ludwig auf die Übergabe von ungefähr 3 Vtl. Wiesenplatz zur Pflanzung eines Baumgartens, wofür er dem Herzog jährlich 1 ß Urbar-Leihens- und Lösenszins in die Kastkellerei zu Stuttgart zu reichen hat. Der Platz liegt beim herrschaftlichen Tummelplatz jenseits des Nesenbachs; er stößt an die Wiese des Stuttgarter Vogtes Johann Hofmann, die Landstraße, den herrschaftlichen Viehgarten, die Grundstücke Zeyr Haims und anderer Bürger. Der Herzog gewährt bis zum Widerruf freien Durchgang durch den Viehgarten und ein verschlossenes Türlein.