Gelegentlich eines Anbringens wegen Bestrafung der Margaretha Schmid von Mössingen wegen Kindestötung wurde das Regierungsratskollegium um ein Gutachten aufgefordert, ob nicht die Relegationsstrafe, wie im Kurhannoverschen eingeführt, in ein opus publicum perpectuum oder temporale, je nach Beschaffenheit des Verbrechens zu verwandeln wäre, worauf des Regierungsratskollegium, ein Züchtlings- oder Werkhaus zu errichten vorschlug.