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Klage wegen einer Appellation von dem kurköln. Offizial an den Apostolischen Nuntius (vgl. RKG 6000 (W 446/1337)). Vor dem RKG verweist der Kläger darauf, daß bei einem zivilrechtlichen Verfahren von dem Untergericht an einem weltlichen Gericht Berufung eingelegt wird. Er erklärt, daß der Prozeß vor dem kurköln. Offizial als erster Instanz verhandelt und danach an das RKG appelliert wurde. Der Kläger verlangt die Kassation eines trotz des anhängigen Berufungsverfahrens ergangenen Bescheides des Apostolischen Nuntius. Die Beklagten wenden ein, daß der Kläger selbst an diesen appelliert hat.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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