Hans Heinrich von Heusenstamm, kurmainzischer Erbmarschall, Rat und Amtmann zu Amorbach, bekundet, dass er Karl Freiherr zu Wolkenstein, Herrn zu Trostburg, Kämmerer des Erzherzogs Maximilian zu Österreich, Deutsch-Ordens-Komtur zu Heilbronn und Horneck, respektive dem Deutsch-Ordens-Haus Heilbronn an "zweyen underschiedlichen posten", zum einen mit 2000 Gulden und zum anderen mit 5000 Gulden, als Schuldner verpflichtet ist und dafür seine Untertanen und Gemeinden Neckarzimmern und Steinbach sowie sein Schloss Hornberg verschrieben hat. Weil ihm die für Ostern 1607 zugesagte Rückzahlung seiner Schulden nicht möglich war - der geplante Verkauf Hornbergs samt Zugehörungen ist gescheitert -, verspricht er vorrangige Rückzahlung der 7000 Gulden an das Deutsch-Ordens-Haus Heilbronn, sobald Hornberg verkauft ist.