Bernhart Ziglin von Rohracker ("Roracker"), Cannstatter Amts, der wegen Friedensbruches vor dem Stadtgericht peinlich beklagt worden war, und dem vom Nachrichter drei Finger abgehauen werden sollten, wurde vom Herzog Christoph ("Christoff") zu Württemberg zu einer Freiheitsstrafe begnadigt und zu Cannstatt ("Canstatt") im Turm gefangen gehalten, verpflichtet sich, seine Atzung und die im Gefängnis entstandenen Kosten sowie dem Fürsten 13 Pfund Heller zu bezahlen und schwört Urfehde