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Freiwillige Selbstkontrolle.
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NW 0060 Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege
Kultusministerium Abt. III Kunst- und Kulturpflege >> 4. Theater, Musik, Rundfunk, Film >> 4.5. Film und Bild >> 4.5.2. Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft.
1946 - 1948
Enthaeltvermerke: Enthält u.a.: Verhandlungen über die Einrichtung einer Filmprüfstelle (1947); Grundsätze für die Schaffung einer "Freiwilligen Selbstkontrolle der deutschen Filmindustrie" mit Entwürfen; Protokolle der Sitzungen vom Ausschuß für Wohlfahrtswesen beim Länderrat Stuttgart am 23. Januar 1948 angesetzten Kommission zur Prüfung der Frage "Gefährdung der Jugend durch Filme" 20. Februar, 5. - 6. März 1948 in Wiesbaden; Freiwilliger Kodex der Deutschen Filmindustrie (Entwurf 1948); Selbstkontrolle der Filmwirtschaft für die britische Zone, in: Film-Echo. Halbmonatsschrift für die gesamte Filmwirtschaft. Offizielles Organ des Wirtschaftsverbandes der Filmtheater e.V. (Britische Zone), 2. Jg., Juni 1948, Sondernummer, S. 73 - 74; Filmzensur und Jugendschutz, in: ebd. 2. Jg., Juni 1948, Nr. 8, S. 65; A. Kochs, Filmzensur und Jugendschutz (Denkschrift im Auftrag der Kirchlichen Hauptstelle für Bild- und Filmarbeit Köln, Mai 1948.)
Kultusministerium
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.