S. 24: Jörg von Ufenloch beurkundet, dass ihm Graf Ulrich zu Helfenstein der Ältere eine Hube und ein Gut zu Nellingen auf der Alb, das Benz Finck baut, bisher Helfensteinisches Mannlehen, gefreit und geeignet hat, wogegen der Aussteller dem Grafen eine bisher als freies Eigentum besessene Hube und Gut zu Bräunisheim, das Jakob Schneider baut, zu rechtem Mannlehen gemacht hat.