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Die Gemeinde Hagelloch verschreibt sich gegen die Klosterverwaltung Bebenhausen, dass sie für die aufgeschobene Fron der Säuberung des Mühlbachs im Kloster jährlich 7 Gulden Frongeld entrichten wolle.
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Die Gemeinde Hagelloch verschreibt sich gegen die Klosterverwaltung Bebenhausen, dass sie für die aufgeschobene Fron der Säuberung des Mühlbachs im Kloster jährlich 7 Gulden Frongeld entrichten wolle.