Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz bekundet, dass er den 10 oder 12 Räten oder Dienern, die - seien es Juden oder Christen - für Markgraf Karl I. von Baden im Namen des Kaisers die gemeine Judensteuer und den Opferpfennig eintreiben, freies und sicheres Geleit im Fürstentum der Pfalz zugesichert hat. Zu größerer Sicherheit sollen sie an den Grenzen des pfälzischen Geleits Geleitboten hinzunehmen. Er befiehlt seinen Amtleuten die Umsetzung und unverzügliche Sicherstellung des Geleits auf Ansinnen der Genannten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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