Bernhard Boch und Michel Köhler, beide seßhaft zu Plattenhardt, zu Stuttgart gef., weil ersterer den Michel Köhler des Ehebruchs mit seiner Frau bezichtigt hatte, jedoch, nachdem Köhler ein Geständnis abgelegt und sich mit Boch geeinigt hatte, diesem 21 fl zu bezahlen und ihm versprochen hatte, seine Frau nicht mehr zu belästigen, beide wieder freigel, schwören U. und versprechen, den gen. gütlichen Vertrag einzuhalten. Beilage: Kanzleivermerk vom 11. Juli 1542 über die Rückgabe der Verschreibung, 1 Bl. Pap.