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Werner von Neidlingen (Nidlingen), der Jüngere, bestätigt, vom Ausland zurückgekehrt, den von seinem Vater Werner, dem Älteren, während seiner Abwesenheit vorgenommenen Verkauf des 4. Teils des Gerichts zu Plieningen (Blieningen) mit der Vogtei, allen Gerechtsamen und Zugehörden etc. an das Kloster Bebenhausen - vgl. die Urkunde von 1388 Oktober 28. [U 1373 und U 1374] - und verzichtet für sich und seine Erben auf alle Ansprüche daran gegen eine Abfindungssumme von 40 Gulden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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