Lorenz Holsprüng zu Rielingshausen, gef. zu Marbach, weil er aus Angst vor einer Turmstrafe ein Urteil abgelehnt hatte, in Anbetracht seiner Jugend, sein und seiner Freunde Fürbitten durch den edlen und ehrenfesten Jörg Helmstadt, Obervogt, und Michel Merer, Untervogt zu Marbach, freigelassen gegen Bezahlung der Kosten des ergangenen Urteils und der jetzt aufgelaufenen Atzung und gegen die Erklärung, er denke über Simon Busch nur gut und habe die untengenannten Schmähworte unüberlegt im Zorn gebraucht, verspricht, dem Simon Busch die Kosten lt. Urteil des Schultheißen und des Gerichts zu Rielingshausen zu erstatten und schwört U. Er war wegen folgender Vergehen mit nachfolgendem Urteil belegt worden: Er hatte dem Simon Busch zu Rielingshausen aus Neid mutwillig geschmäht und grundlos des Diebstahls in seinem Haus bezichtigt und ihn vor den Schultheißen gebracht, um ihn wegen des Diebstahls ins Gefängnis zu bringen, wurde von Simon Busch deshalb angeklagt, konnte seine Bezichtigung nicht beweisen und wurde dazu verurteilt, vor der ganzen Gemeinde unter freiem Himmel sein Unrecht an Simon Busch zu gestehen, ihn zu entschädigen und eine Strafe anzunehmen.