Sixt von Schienen (Scheinen) zu Gamerschwang verkauft Gf. Andreas von Sonnenberg (Sunemberg) [voller Titel] die Vogtei zu Braunenweiler (Brunenweyller) mit allen Gerechtsamen und allem Zubehör, wie sie von seinem verst. Vater, Ritter Sixt von Schienen, erblich auf ihn gekommen ist. Den Teil der Vogtei, der mit einigen Stücken von der Fürstin Äbtissin Barbara von Buchau zu Lehen geht, hat er letzterer aufgesandt. Nicht mit verkauft wird ein Hof zu Oberessendorf, den Peter Märgk als Erblehen innehat. Alle die Vogtei betreffenden Urkk. werden ausgehändigt, so auch der Kaufbrief, nach welchem der Vater des A. die Vogtei von Hans von Stuben, dem Schwager des A., erworben hat. Die Urkk. über den Hof zu Oberessendorf behält der A., von ihnen kann jedoch der Truchseß gegen Erstattung der Unkosten jederzeit ein Vidimus erhalten. Sollten später vom A. aus Unkenntnis oder Vergessen nicht übergebene Urkk. auftauchen, sind sie gegenüber der vorliegenden kraftlos. Der Empfang des Kaufpreises von 1450 fl. Landesw. wird bestätigt. Der A. leistet Währschaft; gegebenenfalls kann er zu gen. Bedingungen an allen fahrenden und liegenden Gütern gepfändet werden.