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Staatsarchiv Nürnberg (Archivtektonik) >> Beständetektonik des Staatsarchivs Nürnberg >> V. Sammlungsgut / Dokumentationen >> Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse
1945-1948
Vorwort: Hauptabteilung VI: Interrogations Vorbemerkung: Sofort nach der Besetzung Deutschlands, wahrscheinlich aber auch schon früher, hatten die amerikanischen Armeen und andere Dienststellen damit begonnen, Personen des deutschen öffentlichen Lebens systematisch über die Vorgänge der letzten Jahre zu befragen, und über diese Vernehmungen Protokolle aufgestellt. Etwa ab Herbst 1945 führte die amerikanische Anklagebehörde dasselbe Verfahren in sehr viel größerem Umfange durch. Mit Ausnahme weniger Stücke wurden diese Vernehmungsprotokolle nur maschinenschriftlich vervielfältigt. Von diesen älteren Interrogations der alliierten Armeen und der amerikanischen Anklagebehörde sind nur einige Zufallstücke in das Archiv gelangt, die ich hier und da in Nürnberger Prozeßakten weit zerstreut vorfand, auch besteht keine Klarheit darüber, welche Protokolle vorhanden gewesen sind. Der Umfang muß sehr groß gewesen sein und ihre besondere Wichtigkeit liegt auf der Hand, denn naturgemäß wird sich das Ziel der Befragung gerade in der ersten Zeit auf die wichtigsten Probleme der nationalsozialistischen Staatsführung und des militärischen Geschehens gerichtet haben. Die Interrogations, deren Verzeichnis unten folgt, entstammen wahrscheinlich der Interrogation Branch der Anklagebehörde und enthalten vorzugsweise Vernehmungsprotokolle seit dem Sommer 1946. Die befragten Personen sind anscheinend in ganz überwiegender Anzahl während ihrer Anwesenheit in Nürnberg vernommen worden, wohin man sie meist aus dem automatischen Arrest überführte. Auch Aussagen freiwilliger Zeugen der Anklagebehörde (Belastungszeugen) sind darunter. Diese Vernehmungsprotokolle wurden in der unten folgenden Registratur alphabetisch abgelegt, wobei für jeden Vernommenen ein besonderer Umschlag, im Bedarfsfalle auch zwei und mehr angelegt wurden. In diesen Umschlag kamen nicht nur die eigentlichen Interrogations, sondern auch Affidavits der Vernommenen, manchmal auch Abschriften oder Photokopien aus Originalakten (Personalakten), die besonderen Bezug auf den Vernommenen hatten. Sehr viele Interrogations sind mehrfach vorhanden. Offenbar handelt es sich bei dem unten folgenden Bestand um Vorratsexemplare, die nach Bedarf entnommen wurden. Daneben hat wohl noch eine vollständige Sammlung der Urprotokolle bestanden, über deren Verbleib nichts bekannt ist. Ziel der Interrogation war neben der allgemeinen Information das Affidavit für Belastungszwecke der Anklage. Aus diesem Grunde werden auszugsweise Themata der 12 Nürnberger Prozesse behandelt, also z.B. das Wirken der Einsatzgruppen in Russland, nicht aber in Frankreich, denn nur wegen der in Russland begangenen Straftaten wurde Anklage erhoben. Laut Affidavit Dormann in Rep. 501 XII K 17 sind nur solche Vernehmungen protokolliert worden, die im Sinne der Anklage Positives ergaben. Die unten folgenden Interrogations sind unvollständig. Leider fehlen gerade solche von wichtigen Zeugen, dieses wohl deshalb, da diese Protokolle den Akten als Gebrauchsexemplare entnommen wurden. Auffallend ist die geringe vorhandene Anzahl von Interrogations von Belastungszeugen. Vielleicht wurde diese vor Abgabe der Akten an die deutsche Überleitungsstelle, von der wir sie wieder erhielten, systematisch ausgesondert. Die älteren Interrogations sind nicht numeriert. Die späteren bekamen laufende Nummern. Von den Interrogations wurden Auszüge hergestellt, die sogenannten Interrogation Summaries (diese siehe in Hauptabteilung VII). Dr. Wolfgang Mommsen (1952) Ergänzende Bemerkungen: Bei der Ordnung der Interrogations in den Jahren 1956/1957 wurden die Dubletten ausgeschieden und die einzelnen auf die gleiche Person bezüglichen Stücke chronologisch geordnet, ohne Rücksicht darauf, ob es sich um Vernehmungen, eidesstattliche Erklärungen oder anderes handelt. Die undatierten Stücke wurden am Schluß eingelegt. Bei Stücken mit dem gleichen Datum wurde zuerst das Attorney's Request, darauf das Interrogation Summary, dann die Vernehmung, zum Schluß die eidesstattliche Erklärung gelegt. Sind Aktenstücke deutsch und englisch vorhanden, so wurden die deutschen vor den englischen eingereiht; bei Auszügen erst die vollständigen Stücke, dann die Auszüge. Wurde eine Person an einem Tage mehrmals vernommen, so ist jeweils die Uhrzeit, bzw. vormittags, nachmittags oder abends vermerkt. Vernehmungen oder eidesstattliche Erklärungen, die eine Dokumentennummer besitzen, wurden nur dann bei den Vernehmungen belassen, wenn sie in der Dokumentenreihe schon vorhanden sind, andernfalls wurden sie in die Dokumentenreihe eingelegt und im Verzeichnis der Vernehmungen an der betreffenden Stelle darauf hingewiesen. Sachlich besonders aufschlußreich sind die sogenannten Aufsätze, welche die Angeklagten oder Zeugen aus eigener Initiative oder auf Veranlassung der Vernehmer über verschiedene Themen aus ihrem Fachgebiet niederschrieben. Oft sind darin graphische Darstellungen, Organisationsschemata und ähnliches Material enthalten. Da bei vielen Vernehmungen keine Nummer angegeben ist, wurde überall der Name des Vernehmers zur besseren Unterscheidung mitverzeichnet. Im allgemeinen hatte jeder Vernehmer sein spezielles Fachgebiet, z. B. der eine wirtschaftliche, der andere militärische Angelegenheiten usw.; so ersieht der mit der Materie Vertraute oft schon aus dem Namen des Vernehmers, wovon ungefähr in der Vernehmung die Rede ist. An Hand der bei jeder Person verzeichneten Angaben über Beruf, Dienststellung und dgl. wurde ein - allerdings keineswegs erschöpfendes - Schlagwortverzeichnis zu den Vernehmungen angelegt, das aber bei dem sonstigen Mangel an Sachindices gute Dienste leisten kann, wenn festgestellt werden soll, welche Personen zu bestimmten Sachgebieten vernommen wurden. Dr. Josef Pfanner (1958)
Nürnberger Prozesse, KV-Anklage, Interrogations
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Bestand; Akten
ger
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