Vor dem Gericht zu Säckingen verkauft die Stadt Laufenburg Hans Friedrich von Falkenstein die ihr von den Grafen von Laufenburg verpfändeten Steuern und Rechte zu Nieder- und Obererlisbach und zu Küttigen um 350 Gulden, doch mit Vorbehalt der Zustimmung König Sigmunds und des Wiederlösungsrechts des Königs bzw. der Herrschaft Österreich.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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