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Kirchliche Gemeinschaften
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D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper
D 31 - Evangelische Bekenntnisgemeinschaft in Württemberg / Theodor Dipper >> 3. Die Bekenntnisgemeinschaft nach dem Zweiten Weltkrieg >> 3.3 Einzelne Tätigkeitsfelder >> 3.3.3 Partizipation am innerkirchlichen und gesellschaftlichen Diskurs >> 3.3.3.7 Verhältnis zu kirchlichen Gemeinschaften und religiösen Gruppierungen
1947-1960
Enthält:
- Verhältnis von Landeskirche und Freikirchen
- Verhältnis zu einzelnen Gemeinschaften
Darin:
- Bericht von der Begegnung zwischen Vertretern von Landeskirche und kirchlichen Gemeinschaften in Bad Boll (Mai 1947)
- Evang.-Kirchl. Arbeitsgemeinschaft für biblisches Christentum: Offener Brief an den 4. Landeskirchentag zur Verfassung der Arbeitsgemeinschaft
- Tagungen zum Thema "Pietismus und Theologie" (u.a. in Arnoldshain 1955 mit Beteiligung von Helmut Gollwitzer)
- Gespräch von Gemeinschaftsvertretern mit Karl Barth in Basel am 06.10.1959
- Entwurf einer Vereinbarung zwischen der württ. Landeskirche, der Bischöfl. Methodistenkirche und dem Landesverband der Evang. Gemeinschaft in Württemberg
1-105, 157 Digitalisate
Sachakte
Gollwitzer, Helmut
Barth, Karl
Kirchliche Gemeinschaften
Freikirchen
Evang.-Kirchl. Arbeitsgemeinschaft für biblisches Christentum
Pietismus
Evang.-methodistische Kirche
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.