Vertrag zwischen dem Kloster Maulbronn und der Stadt Bretten (Bretheim) wegen eines Untergangs zwischen der Brettener und Gölshauser Markung, Zehnten von dem Wüsten Acker, den von Bretten (Brettheim) geforderten Schützen- und Büttellaiben zu Ruit (Rüte), sowie des Untergangs auf Knittlinger Markung bei dem Rain unter dem See an dem Ellensbach (Ellespach).