Johannes von Guttenberg, Domdekan und Generalvikar des Bistums Würzburg, befiehlt dem Archidiakon und Kanoniker Acharius von Lichtenstein oder dessen Offizial, den für befähigt befundenen Arnold Engel oder dessen legitimen Vertreter als Nachfolger des resignierten Leonhard Rieppach in Einkünfte und Besitz der St. Leonhards-Altarpfründe in der Pfarrkirche St. Michael in Schwäbisch Hall einzusetzen.