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Jörg Nestel zu Walddorf, in Tübingen gef., weil er zur Zeit der österreichischen Herrschaft in Württemberg ein Wild und einen Spitzhirsch geschossen sowie ein Wild gefunden hatte, das 'halb gefressen' war, jedoch begnadigt und mit der Auflage freigel., harte Leibesstrafe anzunehmen, seine Atzung und 10 fl Strafe zu bezahlen und ohne beondere Erlaubnis sein Leben lang keine Wehr mehr zu tragen, schwört U. und gelobt eidlich, diese Artikel zu befolgen. - Bürgen (mit 400 lb h): 1) Hans Nestel zu Walddorf 2) Michel Schweicker zu Häslach 3) Hans Schmalacker, die beiden letzteren seine Tochtermänner.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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