Hans Hellfritt, Sohn der Gütlin Helfritin von Leonberg, gef. daselbst, weil er eine frühere U. gebrochen und zusammen mit Herrn Mathey und Jung Hans, dem Kurzen, seinen Vettern, den von der Obrigkeit verordneten Pfleger seiner Mutter, Jous Kyrßner, auf freiem Markt mit einem Faustkolben geschlagen hatte, deshalb auch vor Gericht peinlich beklagt und zu 10 fl Strafe verurteilt, jedoch nach weiteren 3 Wochen Turmhaft, wodurch ihm 3 lb 6 ß h der Strafe nachgelassen wurden, und nach Bezahlung der Restschuld von 10 lb ß h freigelassen, verspricht, dem geschädigten Jous Kyrßner Genugtuung zu leisten, seine Atzung zu bezahlen und schwört U.