Hans [Irl]Mulner von Irlmühle und seine Ehefrau Elisabeth bekunden, dass Abt Ambrosius von St. Emmeram ihnen die Irlmül in der Hofmark Niederlauterbach als Leibgeding verliehen hat. Sie sollen die Mühle persönlich betreiben und davon Wisgült, Stiftgeld, Zehnt sowie Stiftsleistungen, Vogtei und andere ehafft entrichten. S: Wilhelm Wenig, Verwalter des Propstsamts Niederlauterbach

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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