Ludwig Fabritius, Richter und Rentmeister zu Werden, macht bekannt, daß er im Namen des Kurfürsten und Markgrafen zu Brandenburg Friedrich Wilhelm die Eheleute Hermann auf dem Rehfuß und Grietgen von Osterfeld auf ihrer beider Lebenszeit mit dem Gut oder Kotten am Rehfuß, gehörig in den Hof Kettwig, zu Kurmutsrecht behandigt hat. Die Eheleute sollen jährlich am 11. November nach Werden auf das kurfürstliche Schloß liefern 1/2 Malter Roggen, 1/2 Malter Gerste, vier Malter Hafer und zwei Hühner, gutes reines Schuldkorn Werdener Maßes. Wenn eine Hand stirbt, ist eine Kurmut fällig. - Es siegelt der Aussteller.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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