Kaspar Zimmermann von Gannertshofen ("Ganertzhofen") [Gde. Buch/Lkr. Neu-Ulm] bekennt, dass ihm die Pfleger Johann Baldinger und Johann Gregg sowie der Hofmeister Georg Segenschmid des Heiliggeistspitals in Ulm [abgegangen, Bereich Neue Straße, Lagerbuch Nr. 261/2, 254] ein Gütlein des Spitals in Gannertshofen, das zuvor sein Vater Matthäus Zimmermann bewirtschaftet hat [vgl. A Urk. lfd. Nr. 3580 von 1542 Oktober 23], zu Erbrecht verliehen haben. Er verpflichtet sich, das Gütlein mit seinen Zugehörungen in gutem Kulturzustand zu halten und dem Spital davon jährlich 6 Malter Roggen Weißenhorner Maß, 10 Schilling Heller Heugeld, 1 Viertel Öl, 4 Herbsthühner und 1 Fastnachtshuhn nach Ulm zu liefern. Er und seine Erben können ihr Erbrecht an dem Gütlein an geeignete Personen weiterveräußern. Kommt es auf diese oder andere Weise zu einem Besitzerwechsel, dann stehen dem Spital von dem bisherigen Inhaber 2 rheinische Gulden als Weglöse und von dem neuen Besitzer dieselbe Summe als Handlohn zu. Bei Säumnissen in der Lieferung der Abgaben oder unsachgemäßer Bewirtschaftung fällt das Gütlein an das Spital zurück.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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