Entwurf eines Ausschreibens Herzog Ulrichs an den Ober- und den Untervogt zu Tübingen "unnd all andere amptleüt unnsers fürstenthumbs", das Untertanen wie Amtleuten die Bestimmungen der Landesordnung zum Supplizieren einschärft und die Amtleute anweist, die entsprechenden Bestimmungen in ihrer Stadt und ihrem Amt öffentlich bekanntzumachen (63)