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Mathis Ruch und Kaspar Stilltz, beide von Dettingen Schlossberg, zu Kirchheim gef., weil jeder von ihnen einen Hirsch geschossen hatte, und zwar der Erstgenannte auf dem "bol" (Hügel) bei des Kaisers Kreuz, der andere auf der hinteren Wiese zu Mannsberg, jedoch auf Fürbitten unter der Bedingung freigelassen, dass sie innerhalb eines Monats 30 fl an den Kaiser zu Händen des Forstmeisters zu Kirchheim zahlen, verpflichten sich, dies auszuführen und schwören U. Sie stellen ferner 14 Bürgen, die sich verpflichten, sie im Falle der Übertretung der U. binnen Monatsfrist der Herrschaft ins Gefängnis zu überantworten, oder, wenn dies nicht geschähe, 100 fl Poenfall zu bezahlen. Bürgen: Ulrich Derrer, Jörg Beckh, Anna Stilltzin, Michel Stilltz, Hans Stilltz, Kaspar Radi, Jörg Beck, Hug Hans, alle von Dettingen, Bartholome Stupfer von Bönnigheim, Hof Martin und Michel, Sohn des Michel Mayer, beide von Ötlingen, Hans Mus und Paulin Weysgerber, beide von Kirchheim u.T. Die Bürgschaft tritt auch dann in Kraft, falls sich herausstellen sollte, dass die beiden Täter noch mehr Wild als angegeben geschossen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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