Als eines der wenigen Mendikantenklöster, die den Landständen angehörten, wurde das Klarissinnenkloster am Anger wie die anderen landständischen Klöster erst im März 1803 aufgehoben. Als Lokalkommisar fungierte der Kastengegenschreiber Michael Scheuerl aus München. Von den bis zum Frühsommer 1804 beendeten Kommissionsgeschäften sind eine Reihe von Sachakten nahezu vollständig überliefert. Für die Abwicklung der Grunduntertanen im Raum Ingolstadt fungierte der dortige Landrichter und spätere Rentbeamte Maximilian Joseph Adam Freiherr von Lerchenfeld als Lokalkommissar. Während die Akten des Klosterseparats (1802-1805), für die kein altes Aktenverzeichnis vorliegt, relativ vollständig scheinen, konnte bisher von den im Februar 1813 an die Finanzdirektion des Isarkreises abgegebenen Akten (vgl. Kurbayern Landesdirektion von Bayern in Klostersachen 5305) der Spezialklosterkommission (1808-1814) nur ein Teil ermittelt werden.