Hans Hornung, Äschenmüller zu Silheim, trifft mit Anna Schuster von Anhofen (Annahofen), der kinderlosen Witwe des Hans Betz, eine Heiratsabrede. Diese erfolgt im Beisein der Pfleger seiner Kinder (Konrad, Katharina und Ursula) aus erster Ehe mit Ursula Bischoff, Konrad Bischoff von Kleinkissendorf und Valentin Abelin von Silheim, sowie der Pfleger der Anna Schuster, Michael Schuster von Großkissendorf und Michael Schuster von Anhofen: 1) Die Kinder aus erster Ehe werden wie gemeinsame Kinder aufgezogen, die beiden Töchter sollen bei ihrer Verheiratung je eine Bettstatt erhalten. 2) Stirbt Hans vor Anna, erhält sie ihre mitgebrachte Bettstatt, Truhe und Kleider, die Töchter ihre Betten und der Enkel Hans Hornung (Sohn von Hans' gleichnamigen und wohl verstorbenen Sohn) 100 fl. im Voraus. Das übrige Erbe wird gleichmäßig aufgeteilt, zuvor ausgehändigtes Heiratsgut jedoch abgezogen. 3) Auf die Mühle besitzt Anna ein Vorkaufsrecht. Nutzt sie dieses nicht, entscheidet das Los unter den Kindern aus erster Ehe. 4) In jedem Erbfall werden mögliche Gläubiger der Eheleute zuerst ausgezahlt.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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