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Papst Innozenz IV. verbietet, dass Prälaten, Fürsten oder Adelige über Patronatsrechte oder Vogteirechte über Klöster, Grangien, Zellen oder Häuser des Zisterzienserordens erwerben können und auch nicht für ihren Bedarf Korn, Wein, Tiere und andere Sachen für Häuser, die Befestigung von Burgen und Dörfer noch für Turniere, Heerzüge oder anderen Gebrauch herausziehen dürfen. - Siegler: Papst Innozenz IV. Vorsicht: Bleifraß (GIFTIG !).

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Staatsarchiv Bamberg
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