Kurfürst Philipp von der Pfalz entscheiden in langjährigen Streitigkeiten zwischen Äbtissin und Konvent zu Lobenfeld einer- und den Gemeinden von Wimmersbach (Wymerspach) und Lobenfeld (Lobenfelt) andererseits. Mehrmals wurden sie durch die pfalzgräflichen Räte verhört, zuletzt am Tag der Urkundenausstellung in Gegenwart des Pfalzgrafen. Dabei haben Doktor Daniel Zangenried (Zanckenriet), Prediger zu Heidelberg, und Doktor Nikolaus Mörsinger, Ordinarius der Rechte, als bevollmächtigte Vertreter des Klosters folgendes vorgebracht: 1. Der Schultheiß zu Lobenfeld, Lorenz Pfußmann, gesteht dem Pfarrer in den beiden Kirchen Biddersbach (Biderspach) und Wimmersbach das Opfer auf dem Altar nicht zu. 2. Lorenz will dem Pfarrer zu Biddersbach nicht 6 Pfund Heller für die wöchentliche Messe in der Kapelle zu Wimmersbach geben. Stattdessen hat er die Kapelle zugeschlossen, den Pfarrer nicht eingelassen und sich geweigert, die Rechnung seiner Einnahmen und Ausgaben zu präsentieren. 3. Dem Pfarrer werden weitere Gelder, darunter 1 Pfund Heller mit der Bezeichnung "Handtwerck gelt" sowie ein Drittel des Opferstocks, vorenthalten. 4. Dem Pfarrer stehen laut eines Vertrags vier Pfund Heller von den "ellenden kertzen" aus Lobenfeld zu, was ihm nicht gegeben wird. 5. Die Lobenfelder hatten in einem Vertrag etwas Wald bekommen, waren dann aber mutwillig darüber hinaus in den Wald des Klosters eingedrungen und hatten dort Zerstörungen angerichtet. Schultheiß und Gemeinde sollen diesen Schaden begleichen und den Vertrag einhalten. 6. Die Lobenfelder waren dem Kloster laut Vertrag für die Waldnutzung des Klosterwalds etliche Eier schuldig, die sie aber nicht geben. 7. Die Gemeinden von Wimmersbach und Lobenfeld entrinden (schelten) Eichen und andere Bäume im Klosterwald und verkaufen das den Ledergerbern, wodurch dem Wald Schaden entsteht. 8. Das Kloster hatte bislang einen eigenen Schützen für die Wälder, nun begehren die Lobenfelder, dass dieser ein allgemeiner Schütz sein solle. Lorenz Pfußmann, Schultheiß zu Wimmersbach, brachte daraufhin vor, dass er bei all seinem Tun nur die Befehle der Amtleute befolgt habe. Er bestätigte, dass das Kloster verpflichtet sei, einen freien Pfarrer zu halten, und dass die Kapelle zur Pfalz gehöre, worüber er eine Kundschaft nach Schwetzingen gebracht habe. Sein Vorgänger hätte nicht anders gehandelt, was er auch dem Keller von Dilsberg gesagt habe. Der Schultheiß von Lobenfeld verwies bezüglich der armen Leute und der Waldnutzung auf den vom Hofmeister (+) und Pastor von Steinach geschlossenen Vertrag. Der Schaffner des Klosters müsse nach altem Recht geloben, dass er zu offenen Gerichtstagen vor Gericht komme. Das Kloster hätte über 4.000 Morgen Wald und dem Dorf durch den Vertrag einen alten Bruch genommen. Der Hofmeister Hermann Boos (+) hatte ihnen daraufhin beschieden, dass sie in dessen Besitz bleiben können. Der Vertrag war bereits 9 Jahre in Kraft, bevor man ihn ihnen vorgelesen hatte, woraufhin sie die Annahme verweigern wollten, aber dazu gezwungen wurden. Bezüglich der anderen Streitpunkte um Handwerksgeld, Opfer und vier Pfund Heller aufgrund der Elendenkerze, weigern sich die Leute, das zu geben, da sie sehen würden, dass es nicht dorthin gelange, wohin es nach altem Brauch bestimmt sei. Nach der Anhörung, Präsentation von Schriftstücken und Kundschaften haben der Pfalzgraf und die Räte entschieden, [1.] dass in allen Punkten, wozu Bischof Johann von Worms und pfalzgräfliche Räte bereits einen Vertrag aufgesetzt haben, dieser Vertrag in Kraft bleibt. Was entsprechend aussteht, ist zu zahlen. Lorenz Pfußmann soll für die Kapelle zu Wimmersbach in Gegenwart des Kellers zum Dilsberg und einem Vertreter der Klosterfrauen die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben aufstellen. Was dem Pfarrer zu Biddersbach gebührt und diesem noch aussteht, ist zu bezahlen. [2.] Das Entrinden der Bäume bleibt ausnahmsweise für dieses Mal straffrei. [3.] Der Schütz bleibt ausschließlich dem Kloster verbunden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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