Hz. Ulrich von Württemberg beurkundet den Entscheid seiner Räte zu Stuttgart in dem Streit zwischen dem württembergischen Vogt zu Kirchheim Jerg Gabler und den zwei Äbten zu Adelberg (Abt Leonhard) und St. Peter (Abt Peter) wegen des Zehnten von 3 J. Ackers zu Ohmden ("Ambden") und zweier Landgarben von 2 J. Ackers zu Weilheim. Nachdem die Räte entschieden haben, daß jede Partei an den Zehnten und Landgarben die Hälfte erhalten soll, einen sich die Parteien dahin, daß der Vogt von Kirchheim die Landgarbe von den 2 J. Ackers zu Weilheim, die zwei Prälaten den Zehnten von den 3 J. Ackers zu Ohmden erhalten sollen.