Martin Schnierer aus Bempflingen, wegen verbotenen Waidwerks im gräflichen Forst gef., jedoch auf sein und seiner Freunde Bitten mit der Auflage freigel., bis Georgii (23. Apr.) dem Forstmeister zu Urach eine Geldstrafe von 10 fl zu bezahlen, schwört U. Er stellt vier Bürgen, die sich verpflichten, im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Herrschaft 40 fl zu bezahlen, und sich bei säumiger Zahlung der Geldstrafe in der Stadt Urach zur Leistung zu stellen. - Bürgen: 1) Hans Gör, Schultheiß zu Bempflingen 2) Cunhans, Schultheiß zu Riederich 3) Hans Weber, Schultheiß zu Kleinbettlingen 4) Hans Schmid, Schultheiß zu Mittelstadt.