Kaiser Ludwig schlägt Abt Konrad und Konvent zu Comburg auf die ihnen vormals von ihm und seinen Vorgängern um 420 Pfund Haller verpfändete Vogtei zu Gebsattel 100 Pfund Haller, die sie ihm zum jetzigen Zeitpunkt in bar gegeben haben, so dass sie die Vogtei mit allen Rechten, Ehren, Nutzungen, Gewohnheiten, Freiheiten und allem Zubehör innehaben sollen, bis er oder seine Nachfolger im Reich dieselbe um 520 Pfund Haller einlösen; er verspricht Abt Konrad, dass weder er noch seine Nachfolger zu dessen Lebzeiten die Vogtei einlösen werden. Er befiehlt ihnen, die Güter, die sie ohne Zustimmung des Reiches an Dritte veräußert haben, zurückzukaufen, widrigenfalls die Vogtei mit Zubehör an alle Widerrede dem Reich anheimfalle, und bekräftigt, dass er, sofern dem Kloster der Rückkauf der Güter von deren jetzigen Inhabern verweigert werde, diesen ihr Besitzrecht entschädigungslos absprechen und dem Kloster übergeben werde.